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Montag, 06 Februar 2012
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Türkei Allgemein
Türkei


ist der Nachfolgestaat des Osmanischen Reiches und ging nach dem Ersten Weltkrieg aus diesem hervor. Die Türkei ist eine laizistische Republik. Der Laizismus geht auf den Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk zurück. Atatürk war bestrebt, durch viele gesellschaftliche Reformen die Türkei nach dem Vorbild Europas zu modernisieren.

Geografie

Die Türkei erstreckt sich geographisch über zwei Kontinente. Der größte Teil des türkischen Staatsgebiets liegt mit ca. 97 % auf dem asiatischen Kontinent. Lediglich 3 % der Gesamtfläche (23.623 km²) befinden sich auf dem europäischen Kontinent. Der europäische Teil der Türkei wird auch als Thrakien bezeichnet und der asiatische Landesteil als Anatolien. Die Türkei bildet somit geographisch eine Schnittstelle zwischen Okzident und Orient.

Die Landesgrenzen der Türkei haben eine Gesamtlänge von ca. 9.848 km davon sind 7.200 km vom Meer umgrenzt. Im Westen der Türkei liegt das Ägäische Meer, im Süden das Mittelmeer und im Norden das Schwarze Meer. Daneben teilt die Türkei mit acht Nachbarländern eine Grenze mit einer Gesamtlänge von 2.648 km. Im Nordwesten grenzt sie an Griechenland (206 km Grenze) und Bulgarien (240 km), im Nordosten an Georgien (252 km), Armenien (268 km), Aserbaidschan (Exklave und autonome Republik Nachitschewan, mit der die Türkei einen 9 km langen Grenzstreifen teilt), im Osten an den Iran (499 km) und im Süden an den Irak (352 km) und Syrien (822 km).

Vor allem der Norden der Türkei gehört zu den am stärksten Erdbeben gefährdeten Regionen der Welt und wurde in den letzten Jahren immer wieder von Erdbeben erschüttert. Da eine gewisse chronologische Ost-West-Abfolge der Beben in der Nordtürkei festzustellen ist, gehen Experten davon aus, dass in absehbarer Zeit auch Istanbul von einem großen Beben erschüttert werden wird. Die letzten großen Beben in der Provinz Kocaeli lagen bereits weniger als 100 km von Istanbul entfernt.

Politik

In der Türkei herscht, wie in allen westlichen Demokratien, eine Gewaltenteilung zwischen der Legislative, Exekutive und der Judikative. Nach der Verfassung aus dem Jahr 1982 ist die Türkei eine parlamentarische Demokratie mit einem relativ mächtigen Präsidenten und einer unabhängigen Justiz.

Gesetzgebendes Organ (Legislative) ist in der Türkei die Große Nationalversammlung (Türkiye Büyük Millet Meclisi). Sie besteht aus 550 Parlamentariern, die vom Volk direkt für fünf Jahre gewählt werden. Ab dem 18. Lebensjahr ist jeder Staatsbürger in der Türkei wahlberechtigt. Gewählt werden darf jedoch nur innerhalb der Türkei, eine Wahlbeteiligung aus dem Ausland z.B. durch eine Briefwahl für im Ausland lebende türkische Staatsbürger existiert nicht. Aufgrund dieser Reglung sind Millionen von türkischen Staatsbürgern die im Ausland (vor allem in der EU) leben und arbeiten von den Wahlen ausgeschlossen.

Staatsoberhaupt ist der vom Parlament für sieben Jahre gewählte Staatspräsident. Eine Wiederwahl des Staatspräsidenten ist per Verfassung verboten. Der Staatspräsident beauftragt den Parteivorsitzenden der Mehrheitspartei mit der Bildung der Regierung. Regierungschef ist der Ministerpräsident, der die Mehrheitspartei bzw. die Regierungskoalition repräsentiert. Der Staatspräsident segnet die Minister der Regierung ab.

Das Verfassungsgericht ist der oberste Gerichtshof der Türkei. Es entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit der vom Parlament verabschiedeten Gesetze.


In diesem Dokument werden Materialien aus dem Artikel "Kategorie:Türkei " (Stand: 08. April2005 ) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia verwendet. Dieser Text steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Eine Liste der früheren Autoren ist hier verfügbar.

zusätzliche Quelle: worldfactbook




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